Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dezember 2020

1. Geltungsbereich
Für die Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wird.

2. Angebote und Preise
a) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe von Angeboten verpflichtet den Verwender nicht zur Auftragsannahme. Auftragsannahme, Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Bestellungen über unsere Handelsvertreter.
b) Die vereinbarten Preise gelten in € ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer und sämtlicher Versandkosten (z.B. Verpackung, Transportkosten, Zoll), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
c) Es gelten die jeweils im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise, sofern der Verwender zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise allgemein erhöht.

3. Liefertermine
a) Vereinbarte Liefertermine und Fristen können von uns in angemessenem Umfang überschritten werden, sofern wir aus Gründen höherer Gewalt, wie z.B. Streiks, Betriebsstörungen und vergleichbaren Verzögerungen, zu termingerechter Lieferung nicht in der Lage sind.
b) Abrufaufträge sind spätestens bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Datum der Auftragsbestätigung vom Kunden abzurufen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Fristablauf bleiben Ablehnung der Lieferung und Schadensersatzansprüchen nach Setzung einer Nachfrist vorbehalten.

4. Versand und Erfüllungsort
a) Erfüllungsort ist der Gewerbebetrieb des Verkäufers in Michelfeld. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der zu liefernden Waren geht mit Übergabe der Ware an eine Spedition oder anderen von dem Verkäufer frei gewählten Transporteur (z.B. Post, Bahn, etc.) auf den Käufer über.
b) Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Für Transportbruch wird nur dann Ersatz geleistet, wenn eine allgemeine Bruchversicherung mit uns abgeschlossen ist. Sendungen gelten als versichert, wenn die Bruchversicherung in Höhe von 3% des Kaufpreises vom Käufer bezahlt worden ist. Eingetretene Transportschäden sind nach Erhalt der Sendung anzuzeigen. Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen: Original-Frachtbrief, Bestätigung des Frachtführers und eine formlose Abtretungserklärung aller Ansprüche gegen den Frachtführer zu unseren Gunsten. Die Schadensregulierung erfolgt nur, wenn Transport- und Verpackungsspesen vom Verkäufer getragen werden.
c) Bei Nichtabschluss einer Transportversicherung hat der Kunde beim Versand aufgetretene Frachtschäden unverzüglich beim Frachtführer anzumelden und durch diesen regulieren zu lassen. Auf Verlangen treten wir unsere etwaigen Ansprüche gegen den Frachtführer an den Kunden ab.
d) Die Art des Versandes und des Versandweges bestimmen wir nach bestem Ermessen, soweit der Kunde nichts ausdrücklich vorschreibt. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Verpackung verbleibt beim Kunden.


5. Zahlungsbedingungen
a) Alle Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, zahlbar 20 Tage ab Rechnungsdatum. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges.
b) Bei Überschreitung des unter a) genannten Zahlungszieles sind unsere Forderungen auch ohne Mahnung banküblich zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
c) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont und Speise gehen zu Lasten des Kunden.
d) Zahlungen an unsere Mitarbeiter sind dann wirksam, wenn diese eine Vollmacht zur Zahlungsannahme vorgelegt haben.
e) Im Falle einer drohenden oder eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse werden sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung sofort fällig.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung der vereinbarten oder üblichen Vergütung zu verweigern, sofern es sich um einen Kaufmann handelt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden insoweit ausgeschlossen. Dies findet im Hinblick auf die Aufrechnung insoweit keine Anwendung, als es sich bei der Gegenforderung um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

7. Warenrücknahme
Entsprechend der Bestellung gelieferte Ware kann nur mit unserer Zustimmung zurückgegeben werden. Vereinbarungsgemäß zurückgegebene Teile werden in jedem Fall mit 80% des Rechnungsbeitrages gutgeschrieben, evtl. anfallende Aufarbeitungskosten werden berechnet.

8. Konstruktionsänderungen und Schutzrechte Dritter
a) Die LECCOR Leuchten GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; sie ist nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
b) Werden vom Besteller die Konstruktions- und Zusammensetzungsmerkmale vorgeschrieben, trägt er die alleinige Verantwortung. Ansprüche uns gegenüber bestehen insoweit nicht.

9. Schadensersatzansprüche
Unsere Haftung bei Verletzung vertraglicher Pflichten beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbar ist.

10. Gewährleistung
a) Bei Verkäufen übernehmen wir Gewährleistung für unsere Lieferungen für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum. Die weitergehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sowie hierfür bestehende Fristen finden vorrangig Anwendung. Die Gewährleistung gilt für Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind.
b) Unsere Gewährleistungspflicht umfasst nicht Fehler, die auf normalen Verschleiß, Überlastung, ungenügender Wartung, unfachmännischen Reparaturen oder konstruktionswidrigen Veränderungen beruhen. Ebenso sind Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
c) Dem Kunden zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion sind von der Gewährleistung ausgenommen. Dies gilt ebenso für technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen sowie zumutbare Abweichungen von Mustern.
d) Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
e) Sollte sich ein Mangel erst später zeigen, ist er unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ungeachtet einer Mängelrüge ist die Ware bei Lieferung anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu begutachten.
f) Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, so hat dieser die gelieferte Ware unverzüglich nach erfolgter Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen nicht erkennbaren Mangel. Die unter d) aufgeführten Grundsätze finden Anwendung.
Das in Satz 1 und 2 Gesagte findet auch dann Anwendung, wenn eine andere als die bedungene Ware oder eine andere als die bedungene Menge von Waren geliefert ist, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass eine Genehmigung als ausgeschlossen betrachtet werden müsste.
g) Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder Nachlieferung oder Rücknahme der Ware unter Gutschrift des in Rechnung gestellten Betrages verpflichtet. Dem Besteller bleibt bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ausdrücklich das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

11. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde verwahrt unser Eigentum (Vorbehaltsware) unentgeltlich. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann wirksam, wenn die Vorbehaltsware verarbeitet oder vermischt wird.
b) Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Vorpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind nicht zulässig. Aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware gegen Dritte tritt der Besteller hiermit schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Sobald und solange die Summe der uns vom Besteller gewährten Sicherheiten die Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung mit 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückzahlung verpflichtet.
c) Der Besteller wird hiermit unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes ermächtigt, abgetretene Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, nach Aufforderung die Abtretung offen zu legen und Auskünfte und Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zu geben.
d) Bei Zugriffsmaßnahmen Dritter, die die Vorbehaltsware betreffen, verpflichtet sich der Besteller, uns unverzüglich zu benachrichtigen und unser Vorbehaltsrecht dem Dritten sofort bekanntzugeben.
e) Im Falle einer drohenden oder eintretenden Zahlungsunfähigkeit sowie im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

12. Sonstiges
a) Für diese Geschäftsbedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Exportgeschäfte gilt ebenfalls deutsches Recht als vereinbart.
b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist Schwäbisch Hall, soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann handelt. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse.
bb) Für den Fall, dass ein Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Schwäbisch Hall als Gerichtsstand vereinbart.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften ein.
d) Ist eine Bestimmung nur gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam, so bleibt sie gegenüber Kaufleuten aufrechterhalten.

LECCOR Leuchten GmbH, Daimlerstraße 73, D – 74545 Michelfeld